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   LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17   

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LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17 (https://dejure.org/2021,39696)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.03.2021 - L 6 AS 433/17 (https://dejure.org/2021,39696)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. März 2021 - L 6 AS 433/17 (https://dejure.org/2021,39696)
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    Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II wegen fehlender Mitwirkung Unbegründetheit der Anfechtungsklage bei verfristeter Widerspruchseinlegung gegen den Versagungsbescheid Anforderungen an den Inhalt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Denn aus der tragenden Aussage des Urteils vom 9. Dezember 2008, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig sei, die nicht auf den im Gesetz verwendeten Begriff Bekanntgabe verweise, sondern auf die tatsächlich vorgenommene Zustellung, folge nicht zwingend, dass immer, wenn seitens der Behörde eine Zustellung erfolge, in der Rechtsbehelfsbelehrung begrifflich nur auf die Zustellung und nicht auf die in der Zustellung liegende Bekanntgabe für den Fristbeginn Bezug genommen werden dürfe (BSG, Urteil vom 9. April 2014 - B 14 AS 46/13 R).

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Bundessozialgericht vom 9. Dezember 2008 (Az.: B 8/9 b SO 13/07 R) beruft, in dem die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage einen Monat "nach Zustellung" (nicht nach Bekanntgabe) zu erheben war, als richtig angesehen wurde, weil es nicht nur folgerichtig, sondern sogar erforderlich sei, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der Zustellung und nicht der Bekanntgabe abgestellt werde, wenn der Versicherungsträger sich für den Weg der förmlichen Zustellung entscheide, folgt daraus - worauf das Sozialgericht zutreffend abgestellt hat - nicht zwingend, dass immer, wenn seitens der Behörde eine Zustellung erfolgt, in der Rechtsbehelfsbelehrung begrifflich nur auf die Zustellung und nicht auf die in der Zustellung liegende Bekanntgabe für den Fristbeginn Bezug genommen werden darf (BSG, Urteil vom 9. April 2014 - B 14 AS 46/13 R - Rn. 24).

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Fristversäumnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus dem von dem Kläger zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Dezember 2008 (B 8/9 b SO 13/07 R).

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Bundessozialgericht vom 9. Dezember 2008 (Az.: B 8/9 b SO 13/07 R) beruft, in dem die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage einen Monat "nach Zustellung" (nicht nach Bekanntgabe) zu erheben war, als richtig angesehen wurde, weil es nicht nur folgerichtig, sondern sogar erforderlich sei, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der Zustellung und nicht der Bekanntgabe abgestellt werde, wenn der Versicherungsträger sich für den Weg der förmlichen Zustellung entscheide, folgt daraus - worauf das Sozialgericht zutreffend abgestellt hat - nicht zwingend, dass immer, wenn seitens der Behörde eine Zustellung erfolgt, in der Rechtsbehelfsbelehrung begrifflich nur auf die Zustellung und nicht auf die in der Zustellung liegende Bekanntgabe für den Fristbeginn Bezug genommen werden darf (BSG, Urteil vom 9. April 2014 - B 14 AS 46/13 R - Rn. 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05

    Anfechtung Versagensbescheid bei fehlender Mitwirkung; Streitgegenstand;

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung sei grundsätzlich nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben, weil es an einer behördlichen Sachentscheidung über den Leistungsanspruch noch fehle und über die Aufhebung des Versagensbescheids hinaus regelmäßig kein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung bestehe (BSG, Urteil vorn 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).

    Ziel der gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung gerichteten Klage sei insoweit das Begehren, das Verwaltungsverfahren nach dessen Aufhebung fortzusetzen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Das Landessozialgericht hat sich daher mit dem Beschluss des Sozialgerichts über das Ablehnungsgesuch nicht zu befassen (dazu, dass die Ablehnung eines Befangenheitsantrags in der ersten Instanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens wegen der Verschlossenheit des Rechtswegs selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage sei im Falle eines Versagungsbescheides nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen behauptet werde oder zwischen den Beteiligten unstreitig sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15) und sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das bisherige Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B).
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Andererseits dürfe die Rechtsbehelfsbelehrung nicht mit weiteren Informationen überfrachtet sein; diese seien jedoch unschädlich, wenn sie richtig und vollständig seien, dürften aber nicht Verwirrung stiften oder den Eindruck erwecken, die Rechtsverfolgung sei schwieriger als sie in Wirklichkeit sei (st. Rspr., vgl. BSG, Beschluss vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R; BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 66 Rn. 5, 10).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Dies gelte auch, wenn die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II im Streit stehe (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung sei grundsätzlich nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben, weil es an einer behördlichen Sachentscheidung über den Leistungsanspruch noch fehle und über die Aufhebung des Versagensbescheids hinaus regelmäßig kein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung bestehe (BSG, Urteil vorn 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).
  • BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage sei im Falle eines Versagungsbescheides nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen behauptet werde oder zwischen den Beteiligten unstreitig sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15) und sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das bisherige Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17
    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 37 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) sei die zielgerichtete Mitteilung des Inhalts des Verwaltungsakts durch die Behörde an den Bekanntgabe-Empfänger; auf dessen tatsächliche Kenntnisnahme komme es nicht an, es genüge, dass er nach dem normalen Verlauf der Umstände die Möglichkeit gehabt habe, Kenntnis zu nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2013 - B 10 EG 7/12 R).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05

    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
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